Rechtsprechung
LAG Hamm, 10.04.2008 - 15 Sa 2174/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Ist ein Arbeitnehmer mehr als 6 Monate arbeitsunfähig erkrankt, so ist erst mit Beginn des 7. Monats und nicht rückwirkend mit dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ruhendes Arbeitsverhältnis im Sinne des § 11 Ziff. 8 e des Manteltarifvertrags für die Betriebe und ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Manteltarifvertrag für die Betriebe und Betriebsabteilungen der Brot- und Backwarenindus-trie, die Betriebe der Großbäckereien und des Brot- und Backwarenvertriebs vom 22.03.1989 i... n der Fassung vom 18.11.1996
Ist ein Arbeitnehmer mehr als 6 Monate arbeitsunfähig erkrankt, so ist erst mit Beginn des 7. Monats und nicht rückwirkend mit dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ruhendes Arbeitsverhältnis im Sinne des § 11 Ziff. 8 e des Manteltarifvertrags für die Betriebe und ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen einer mehr als sechs monatigen Erkrankung eines Arbeitnehmers hinsichtlich des Entstehens eines ruhenden Arbeitsverhältnisses; Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung restlicher Jahressonderzuwendung; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt ...
- Judicialis
MTV für die Betriebe und Betriebsabteilungen der Brot- und Backwarenindustrie, die Betriebe der Großbäckereien und des Brot- und Backwarenvertriebs vom 22.03.1989 in der Fassung vom 18.11.1996
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 31.10.2007 - 2 Ca 515/07
- LAG Hamm, 10.04.2008 - 15 Sa 2174/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus LAG Hamm, 10.04.2008 - 15 Sa 2174/07
c) Die Auffassung, dass ein Arbeitsverhältnis erst mit Beginn des 7. Monats der Arbeitsunfähigkeit als ruhend im Sinne des MTV gilt, führt zu vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösungen (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82, AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 161/00
Tariflicher Sonderkündigungsschutz
Auszug aus LAG Hamm, 10.04.2008 - 15 Sa 2174/07
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 14.03.2001 - 4 AZR 161/00, AP Nr. 4 zu § 620 BGB schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung m.w.N.). - BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 226/83
Auszug aus LAG Hamm, 10.04.2008 - 15 Sa 2174/07
Eine tarifliche Regelung mit diesem Inhalt ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts als nichtig anzusehen (vgl. BAG, Urteil vom 25.07.1984 - 5 AZR 226/83 - m.w.N.).